Thailand ist das Fernziel, das viele zuerst als Pauschalreise buchen, Flug, Hotel in Phuket, Krabi oder auf Koh Samui und Transfer. Seit dem 15. September 2026 hat sich bei der Einreise etwas Wichtiges geändert. Und einige Verbote dort sind deutlich strenger, als Urlauber erwarten.
Einreise: 30 Tage und eine digitale Karte
Deutsche brauchen für touristische Aufenthalte kein Visum, doch ohne Visum gewähren die thailändischen Behörden seit dem 15. September 2026 nur noch höchstens 30 Tage am Stück. Eine einmalige Verlängerung um 30 Tage beantragen Sie selbst beim Immigration Bureau. Nicht über Hotel oder Reisebüro. Vor der Ankunft füllen Sie online die kostenlose Thailand Digital Arrival Card aus, frühestens drei Tage vorher. Bei der Einreise kann verlangt werden, dass Sie Bargeld von mindestens 20.000 Baht nachweisen, als Familie 40.000. Der vorläufige Personalausweis reicht nicht.
| Reise | Passt zu | Hinweis | Angebot (Partnerlink) |
|---|---|---|---|
| Empfehlung: Pauschalreise nach Phuket | Badeurlaub an der Andamanensee | Getränke in Bars nie unbeaufsichtigt lassen | Zum Vergleich bei CHECK24 |
| Pauschalreise nach Krabi | Kalkfelsen und Inseln | Regenzeit von Mai bis Oktober | Zum Vergleich bei CHECK24 |
| Pauschalreise nach Koh Samui | Golf von Thailand | Starkregen auch von November bis Januar | Zum Vergleich bei CHECK24 |
Was dort strafbar ist
E-Zigaretten sind komplett verboten. Das gilt für Einfuhr, Besitz und Konsum, die Strafe reicht bis zu fünf Jahren Haft. An einigen Stränden, unter anderem auf Phuket, Samui und in Hua Hin, herrscht Rauchverbot. Kritik am Königshaus kann als Majestätsbeleidigung mit bis zu 15 Jahren Haft je Tat bestraft werden. Das gilt auch für geteilte Beiträge. Cannabis gibt es seit Juni 2025 nur noch auf Rezept. Unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars und Diskotheken verboten.
Sicherheit und Ihre Rechte
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen ins Grenzgebiet zu Kambodscha und rät von den Südprovinzen Narathiwat, Yala, Pattani und Teilen von Songkhla dringend ab, und selbst in Phuket, Koh Samui, Koh Tao und Pattaya kommen auch Überfälle mit versetzten Getränken vor.
Ihren Pass geben Sie nie als Pfand für ein Mietfahrzeug her. Fällt eine gebuchte Leistung vor Ort aus, melden Sie das sofort der Reiseleitung (§ 651o BGB). Mehr im Ratgeber Reisemängel und Minderung, zum Auto im Ratgeber Mietwagen in Thailand.
Quellen
- Auswärtiges Amt: Thailand, Reise- und Sicherheitshinweise
- § 651o BGB: Mängelanzeige durch den Reisenden
Wo Sie die Produkte bekommen
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- Pauschalreise nach KrabiZum Vergleich bei CHECK24
- Pauschalreise nach Koh SamuiZum Vergleich bei CHECK24
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