Zypern gehört zur EU, aber nicht zum Schengenraum, und die Insel ist seit Jahrzehnten geteilt. Für eine Pauschalreise nach Ayia Napa, Limassol oder Paphos spielt das meist keine Rolle. Heikel wird es im Norden.
Ausweis immer dabei
Weil Zypern nicht zum Schengenraum gehört, wird bei der Einreise kontrolliert. Sie brauchen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, auch der vorläufige Personalausweis wird akzeptiert. Wer die Grüne Linie überquert, wird in beiden Richtungen erneut kontrolliert.
| Reise | Passt zu | Hinweis | Angebot (Partnerlink) |
|---|---|---|---|
| Empfehlung: Pauschalreise nach Ayia Napa | Badeurlaub im Osten | in Touristengebieten auf Taschen achten | Zum Vergleich bei CHECK24 |
| Pauschalreise nach Paphos | Küste und Ausgrabungen | Fotoverbot nahe Militäranlagen | Zum Vergleich bei CHECK24 |
| Pauschalreise nach Limassol | Stadt und Strand | im Sommer Waldbrandgefahr | Zum Vergleich bei CHECK24 |
Vorsicht bei Ankunft im Norden
Die Regierung der Republik Zypern wertet die Einreise über Flug- und Seehäfen im Norden, etwa den Flughafen Ercan, grundsätzlich als strafbare illegale Einreise. EU-Bürger können die Demarkationslinie zwar an bestimmten Übergängen in beide Richtungen überqueren. Die deutsche Botschaft kann im Norden aber nur sehr eingeschränkt helfen, und wer ein Angebot mit Ankunft in Ercan sieht, sollte all das schon vor der Buchung wissen. Gefälschte Markenware aus dem Norden wird bei Kontrollen beschlagnahmt.
Was sonst gilt
Die Kriminalität ist niedrig. Taschendiebstahl kommt in Touristengebieten vereinzelt vor. Nahe der Pufferzone und bei Militäranlagen gilt striktes Fotografierverbot, das nicht immer ausgeschildert ist. Die Pufferzone ist teilweise vermint, und auch im Meer dürfen Sie die Linie nicht schwimmend oder per Boot überqueren. Im Sommer gibt es regelmäßig Busch- und Waldbrände. Schon kleinste Mengen Drogen, auch Lachgas, sind strafbar. Es herrscht Linksverkehr.
Mängel im Hotel melden Sie sofort der Reiseleitung, sonst riskieren Sie Ihren Anspruch auf Minderung (§ 651o BGB). Mehr im Ratgeber Reisemängel und Minderung, zum Auto vor Ort im Ratgeber Mietwagen auf Zypern.
Quellen
- Auswärtiges Amt: Zypern, Reise- und Sicherheitshinweise
- § 651o BGB: Mängelanzeige durch den Reisenden
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