Auf jeder Gasrechnung steckt ein Posten, den kaum jemand bemerkt: der CO₂-Preis. Er steigt seit 2021 Schritt für Schritt, und ab 2028 soll er sich am Markt bilden statt per Gesetz. Wer mit Gas heizt, sollte deshalb jetzt rechnen. An der Abgabe selbst ändern Sie nichts. Am Verbrauch und am Tarif sehr wohl.
Wie sich der Preis entwickelt hat
Laut Verbraucherzentrale kostete eine Tonne CO₂ im Jahr 2021 noch 25 Euro. Danach stieg der Preis schrittweise auf 55 Euro im Jahr 2025, für 2026 liegt er zwischen 55 und 65 Euro je Tonne. Alle Werte gelten ohne Mehrwertsteuer. Die kommt noch dazu. Ab 2028 soll ein europäischer Emissionshandel den nationalen Preis für Gebäude und Verkehr ablösen, dann bestimmen Angebot und Nachfrage. Fachleute erwarten für 2030 deutlich höhere Preise als heute.
Was das für ein Haus bedeutet
Erdgas setzt nach den Werten der Verbraucherzentrale 201 Gramm CO₂ je Kilowattstunde frei, Heizöl 266 Gramm. Ein Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Gas im Jahr kommt so auf rund vier Tonnen. Das summiert sich. Das ergab 2025 etwa 260 Euro CO₂-Kosten einschließlich Mehrwertsteuer, für 2026 rechnet die Verbraucherzentrale mit etwa 260 bis 310 Euro. Mit Öl wären es mehr.
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Bei der Preisgarantie lohnt der zweite Blick. Viele Garantien klammern laut Verbraucherzentrale Netzentgelte, Steuern, Abgaben oder Umlagen aus, bei Gas kann das bis zu 70 Prozent des Preises betreffen. Sie empfiehlt eine Garantie, die neben den Beschaffungskosten auch die Netzentgelte abdeckt.
Am meisten bringt weniger Verbrauch. Ihren Jahresverbrauch finden Sie auf der Gasabrechnung, oder Sie lesen den Zähler selbst ab. Wie das geht, zeigt der Ratgeber Gaszähler auslesen.
Mieter zahlen nicht allein
In Mietwohnungen teilen sich Mieter und Vermieter die CO₂-Kosten. Der Anteil des Vermieters hängt vom Zustand des Gebäudes ab. Er reicht von null Prozent in gut modernisierten Häusern bis 95 Prozent in unsanierten. Unter bestimmten Umständen, etwa bei Denkmalschutz, darf der Vermieter seinen Anteil halbieren. Wird mit dem Gas auch gekocht, sinkt sein Anteil um fünf Prozent. Fehlt die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung ganz, dürfen Mieter laut Verbraucherzentrale die gesamten Heizkosten um drei Prozent kürzen.
Ein kurzer Blick lohnt sich also.
Mit eigener Gasetagenheizung können Sie den Lieferanten selbst wählen, mehr dazu im Ratgeber Gas für Mieter. Den Wechsel erklärt der Ratgeber Gasanbieter wechseln.
Quellen
- Verbraucherzentrale: So viel teurer macht der CO₂-Preis Ihre Heizkosten
- Verbraucherzentrale: So finden Sie den passenden Strom- oder Gastarif
Wo Sie die Produkte bekommen
- Gastarif vergleichenZum Vergleich bei CHECK24
- Gastarif mit PreisgarantieZum Vergleich bei CHECK24
- Gastarif als ÖkogasZum Vergleich bei CHECK24
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