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Gas ist für viele Haushalte der größte Posten auf der Energierechnung, und trotzdem bleiben erstaunlich viele jahrelang beim selben Versorger. Dabei lässt sich der Gasanbieter genauso unkompliziert wechseln wie der Stromanbieter. Die Heizung läuft weiter, am Zähler ändert sich nichts. Wer den eigenen Verbrauch kennt und zwei, drei Fallen im Vergleich umgeht, findet meist einen günstigeren Tarif als den des Grundversorgers.
Kann ich überhaupt selbst wechseln?
Meistens ja.
Voraussetzung ist, dass der Gasvertrag auf Ihren Namen läuft. Das ist bei einer eigenen Gastherme oder Etagenheizung der Fall, ebenso im eigenen Haus. Wer zur Miete wohnt und über eine Zentralheizung im Haus versorgt wird, hat dagegen in der Regel keinen eigenen Liefervertrag. Dann schließt der Vermieter den Vertrag ab, und Sie zahlen über die Nebenkosten.
Wie viel Gas verbrauche ich eigentlich?
Ihr Zähler misst Kubikmeter, abgerechnet wird aber in Kilowattstunden. Die Umrechnung übernimmt der Versorger mit zwei Werten: dem Brennwert, also dem Energiegehalt des Gases, und der Zustandszahl, die Temperatur und Luftdruck an Ihrem Zähler berücksichtigt. Laut Bundesnetzagentur liegt der Brennwert beim in Deutschland überwiegend gelieferten H-Gas bei etwa 10 bis 13,1 Kilowattstunden je Kubikmeter. Der örtliche Netzbetreiber muss den geltenden Wert jeden Monat veröffentlichen. Für den Tarifvergleich brauchen Sie das alles nicht nachzurechnen. Nehmen Sie einfach den Jahresverbrauch in Kilowattstunden von Ihrer letzten Abrechnung. Fragt der Vergleich nach der Kesselleistung, setzen Sie bei einer Kombitherme ohne Speicher laut Verbraucherzentrale in der Regel mindestens 15 Kilowatt an.
Wie schnell komme ich aus meinem Vertrag?
Aus der Grundversorgung kommen Sie laut § 20 der Gasgrundversorgungsverordnung mit einer Frist von zwei Wochen heraus, die Kündigung muss in Textform erfolgen. Bei einem Sondervertrag gelten Laufzeit und Frist aus dem Vertrag. Kündigt der Versorger eine Preiserhöhung an, muss er Haushaltskunden mindestens einen Monat vorher informieren. Sie dürfen dann nach § 41 Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz ohne Frist zum Tag der Erhöhung kündigen. Solche zeitkritischen Kündigungen sollten Sie laut Verbraucherzentrale selbst schreiben, statt sie dem neuen Anbieter zu überlassen.
Eine Besonderheit gegenüber Strom: Die Regel, nach der ein Wechsel innerhalb von 24 Stunden technisch vollzogen sein muss, gilt nur für Strom, nicht für Gas. Planen Sie deshalb einige Wochen Vorlauf ein.
Welche Tarife kommen infrage?
| Tarifart | Bindung | Vorteil | Worauf achten | Angebot (Partnerlink) |
|---|---|---|---|---|
| Gas-Grundversorgung | zwei Wochen kündbar | keine Bindung | in der Regel nicht die günstigste Wahl | ansehen |
| Gastarif mit Preisgarantie | etwa zwölf Monate | planbare Heizkosten | bis zu 70 Prozent des Preises können ausgeklammert sein | ansehen |
| Gastarif mit Neukundenbonus | meist zwölf Monate | niedriger Preis im ersten Jahr | im zweiten Jahr oft deutlich teurer | ansehen |
Was ist an der Preisgarantie dran?
Weniger, als das Wort verspricht.
Viele Garantien klammern Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Bei Gas können laut Verbraucherzentrale bis zu 70 Prozent des Preises auf diese Weise außen vor bleiben. Steigen etwa die Netzentgelte, zahlen Sie trotz Garantie mehr. Am meisten taugt eine Garantie, die auch die Netzentgelte einschließt. Achten Sie darauf, wie genau der Anbieter sie beschreibt.
Wie stelle ich den Vergleich richtig ein?
Vergleichsportale zeigen in der Grundeinstellung oft Tarife, deren Preis vor allem durch einen einmaligen Bonus niedrig wirkt. Die Verbraucherzentrale rät, den Bonus aus der Berechnung zu nehmen, nach dem Gesamtpreis zu sortieren und nur einen Tarif pro Anbieter anzeigen zu lassen. So sehen Sie, was Gas ab dem zweiten Jahr wirklich kostet.
Ein Bonus ist nicht grundsätzlich schlecht. Ein Sofortbonus, der meist rund 60 Tage nach Lieferbeginn kommt, ist sicherer als einer, der erst nach einem Jahr gezahlt wird. Es gab Anbieter, die vor der Auszahlung insolvent wurden. Wer einen Bonustarif nimmt, notiert sich den Kündigungstermin und vergleicht nach elf Monaten neu.
Ihr Vertragspartner ist am Ende der Gasversorger, nicht das Portal. Prüfen Sie Preise und Bedingungen deshalb vor dem Abschluss auch auf dessen eigener Seite.
Und am Wechseltag?
Lesen Sie den Gaszähler ab und teilen Sie den Stand dem alten und dem neuen Lieferanten sowie dem Netzbetreiber mit. Ein Foto vom Zähler mit Datum erspart später Diskussionen über die Schlussrechnung. Ausfallen kann die Gasversorgung durch den Wechsel nicht.
Der günstigste Gastarif ist übrigens der, den Sie nicht brauchen. Wer an der Heizung selbst ansetzen will, findet bei uns Ratgeber zu smarten Heizkörperthermostaten und zur smarten Steuerung der Gastherme. Für den Strom gilt vieles genauso: So wechseln Sie den Stromanbieter.
Steht ein Umzug an? Wie Sie Strom, Gas und Internet rechtzeitig ummelden, erklärt der Ratgeber Umzug: Strom, Gas und Internet ummelden.
Hat Ihr Versorger gerade die Preise erhöht? Dann dürfen Sie zum Tag der Erhöhung kündigen. Wie das geht, steht im Ratgeber Strompreiserhöhung: was tun?
Quellen
- § 20 GasGVV: Kündigung der Gas-Grundversorgung
- § 41 EnWG: Preisänderungen und Sonderkündigung
- Bundesnetzagentur: Brennwert (Gas)
- Verbraucherzentrale: Besonderheiten beim Wechsel des Gasanbieters
- Verbraucherzentrale: So finden Sie den passenden Strom- oder Gastarif
- Verbraucherzentrale: Bonus-Tarife für Strom und Gas
Wo Sie die Produkte bekommen
- Gas-GrundversorgungBei CHECK24 ansehen
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