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Eine hohe Nachzahlung tut weh, ein großes Guthaben ist Geld, das ein Jahr lang beim Versorger lag. Beides lässt sich vermeiden, wenn Sie die Jahresabrechnung prüfen und den Abschlag passend einstellen. Das dauert eine Viertelstunde. Mehr nicht. Fehler sind häufiger, als man denkt, und laut Verbraucherzentrale oft schon an fehlenden Angaben zu erkennen.
Was auf der Rechnung stehen muss
Fehlen die Adresse des Anbieters, der Anfangs- oder Endzählerstand oder die Preisangaben, ist ein Fehler sehr wahrscheinlich. Vergleichen Sie Grundpreis und Preis je Kilowattstunde mit Ihrer Vertragsbestätigung oder dem letzten Schreiben zur Preisänderung. Prüfen Sie anhand Ihrer Kontoauszüge, ob alle Abschläge verbucht sind. Und vergleichen Sie den Verbrauch mit dem Vorjahr. Springt er ohne erkennbaren Grund stark nach oben, etwa weil sich im Haushalt nichts verändert hat, lohnt eine genaue Nachfrage beim Versorger und notfalls eine Prüfung des Zählers.
Bei Gas hilft eine Faustregel der Verbraucherzentrale: Kubikmeter mal zehn ergibt ungefähr die Kilowattstunden. Am einfachsten fallen Fehler auf, wenn Sie die Zählerstände regelmäßig notieren, etwa einmal im Monat.
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Geschätzt statt abgelesen?
Eine Abrechnung soll auf abgelesenen Werten beruhen. Schätzen darf der Versorger nur in Ausnahmen, etwa wenn niemand ablesen konnte, die Selbstablesung ausblieb oder der Zähler defekt war. Geschätzte Werte müssen hervorgehoben sein, Grund und Grundlage der Schätzung müssen dabeistehen. Ist die Schätzung zu hoch? Dann melden Sie einfach den echten Zählerstand, am besten mit einem Foto vom Zähler, auf dem Datum und Zählernummer zu erkennen sind, damit der Versorger die Abrechnung ohne weitere Rückfragen korrigieren kann.
Aber Vorsicht. Eine unzulässige Schätzung allein berechtigt laut Bundesgerichtshof nicht dazu, die ganze Rechnung zu verweigern. Zurückbehalten dürfen Sie nur den Teil, der zu viel verlangt wird.
Rechnung falsch: so reklamieren Sie
Erst zahlen. Zahlen Sie die Rechnung zunächst, aber unter Vorbehalt. Beanstanden Sie sie schriftlich, am besten per Einschreiben, mit Kunden- und Rechnungsnummer. Setzen Sie dem Anbieter eine Frist von mindestens vier Wochen. Ansprüche verjähren regulär nach drei Jahren. Eile ist also nicht nötig.
Den Abschlag richtig einstellen
Den Abschlag legt der Versorger fest, und er muss sich am letzten Jahresverbrauch orientieren. Rechnen Sie selbst nach: Jahresverbrauch mal Arbeitspreis plus Grundpreis für das Jahr, geteilt durch zwölf. Hat sich Ihr Verbrauch glaubhaft verringert, etwa weil jemand ausgezogen ist, muss der Anbieter den Abschlag anpassen. Kürzen Sie ihn aber nicht eigenmächtig, das kann zu Verzug und Zinsen führen. Fordern Sie die Anpassung stattdessen schriftlich mit Frist ein.
Und wenn der Tarif schlicht zu teuer ist? Vergleichen. Wie Sie dabei die typischen Fallen umgehen, steht im Ratgeber Stromanbieter wechseln. Wo der Strom im Haushalt bleibt, zeigt ein Energiemessgerät.
Quellen
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