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Wer noch nie gewechselt hat, zahlt in aller Regel den Tarif der Grundversorgung. Das ist kein Fehler, aber selten die günstigste Lösung. Der Wechsel selbst ist kostenlos, dauert auf der Leitung höchstens einen Tag, und der Strom fließt dabei ohne Unterbrechung weiter. Entscheidend ist nicht der niedrigste Preis in der Vergleichsliste, sondern ein Tarif, der auch im zweiten Jahr noch fair bleibt.
Warum der Wechsel heute so einfach ist
Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Wechsel des Stromlieferanten nach § 20a Energiewirtschaftsgesetz binnen 24 Stunden erledigt sein, und zwar an jedem Werktag. Zusätzliche Kosten für den Wechsel sind ausdrücklich verboten. Den Rest übernimmt in der Praxis der neue Anbieter: Er kündigt beim alten, meldet Sie beim Netzbetreiber an und fragt nach dem Zählerstand.
Und nein, ein Stromausfall droht dabei nie. Klappt etwas nicht, liefert nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz der örtliche Grundversorger für bis zu drei Monate weiter. Ihr Zähler bleibt hängen, wo er hängt.
Aus der Grundversorgung kommen Sie in zwei Wochen heraus
Für den Grundversorgungsvertrag gilt laut § 20 der Stromgrundversorgungsverordnung eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Ein Entgelt für die Kündigung darf der Grundversorger nicht verlangen. Anders sieht es bei Sonderverträgen aus, die Sie früher einmal abgeschlossen haben: Dort stehen Laufzeit und Frist im Vertrag. Ein Blick auf die letzte Jahresrechnung genügt meistens, denn dort ist der Tarifname vermerkt.
Erhöht Ihr Anbieter die Preise, muss er Haushaltskunden mindestens einen Monat vorher informieren. Dann dürfen Sie nach § 41 Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz ohne Frist zum Tag der Erhöhung kündigen, ebenfalls ohne Kosten. Die Verbraucherzentrale rät, diese Kündigung selbst und schriftlich zu erklären, bevor die neuen Preise gelten.
Tarifarten im Vergleich
| Tarifart | Bindung | Stärke | Schwäche | Angebot (Partnerlink) |
|---|---|---|---|---|
| Grundversorgung | zwei Wochen kündbar | flexibel, kein Risiko bei Anbieterpleite | meist teurer als Sonderverträge | ansehen |
| Festpreistarif mit Preisgarantie | oft 12 Monate | planbare Abschläge | Garantie deckt nicht immer Netzentgelte und Steuern | ansehen |
| Tarif mit Neukundenbonus | meist 12 Monate | niedriger Preis im ersten Jahr | ab dem zweiten Jahr oft teurer | ansehen |
| Ökostromtarif | je nach Anbieter | Herkunft aus erneuerbaren Quellen | Siegel und Herkunft unterschiedlich streng | ansehen |
| Dynamischer Stromtarif | je nach Anbieter | billiger Strom zu günstigen Stunden | nur mit intelligentem Messsystem, Preis schwankt | ansehen |
Der Bonus macht die Rechnung schön
Viele Tarife stehen in Vergleichslisten nur deshalb oben, weil ein einmaliger Neukundenbonus eingerechnet ist. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Ersparnis im ersten Jahr oft vollständig aus diesem Bonus stammt. Im zweiten Jahr wird es dann teurer. Wer so einen Tarif nimmt, sollte sich gleich den Kündigungstermin in den Kalender schreiben und nach zwölf Monaten wieder vergleichen.
Lesen Sie die Bedingungen genau. Manche Boni gelten nur für einen Teil des Preises, etwa den Arbeitspreis. Ein Sofortbonus, der etwa zwei Monate nach Lieferbeginn ausgezahlt wird, ist sicherer als ein Bonus, den es erst nach einem Jahr gibt. In der Vergangenheit sind Anbieter pleitegegangen, bevor sie zahlen mussten.
Woran Sie einen fairen Vertrag erkennen
Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt in ihrer Checkliste zum Anbieterwechsel einige Kriterien, an denen wir uns orientieren würden:
- Vertragslaufzeit von etwa zwölf Monaten
- Preisgarantie nur, wenn der Tarif trotzdem günstig ist
- im Vergleichsportal den Filter „Nur Tarife mit hoher Kundenbewertung“ ausschalten
- Abschläge prüfen: Jahreskosten verteilt auf zwölf Monatszahlungen
Bei der Preisgarantie lohnt der zweite Blick ins Kleingedruckte. Eine eingeschränkte Garantie umfasst nur die Beschaffungskosten, nicht aber Netzentgelte, Steuern und Umlagen. Steigen diese, steigt Ihr Preis trotzdem. Die Verbraucherzentralen empfehlen deshalb Garantien, die auch die Netzentgelte einschließen.
Für wen ein dynamischer Tarif passt
Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Stromlieferant einen dynamischen Tarif anbieten, so verlangt es § 41a Energiewirtschaftsgesetz. Der Preis folgt dabei den Preisen an der Strombörse und kann sich im Lauf eines Tages mehrfach ändern. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem, also ein digitaler Zähler mit Kommunikationseinheit. Ohne diesen Zähler bleibt der Tarif für Sie verschlossen.
Interessant wird das vor allem mit einem großen, verschiebbaren Verbrauch. Ein Elektroauto, das nachts lädt, oder eine Wärmepumpe mit Speicher können davon spürbar profitieren. Für einen Haushalt, der abends kocht und wäscht, bringt das wenig und kann im Winter sogar teurer werden. Wer erst wissen will, wo der Strom überhaupt bleibt, findet mit einem Energiemessgerät schnell die großen Verbraucher.
So gehen Sie konkret vor
Legen Sie die letzte Jahresrechnung bereit. Darauf stehen Ihr Verbrauch in Kilowattstunden, die Zählernummer und der aktuelle Tarif. Mit diesen Angaben vergleichen Sie Tarife für Ihre Postleitzahl. Stellen Sie in Vergleichsportalen den Bonus aus der Berechnung aus, damit Sie den echten Preis ab dem zweiten Jahr sehen. Ihr Vertragspartner ist am Ende der Stromlieferant, nicht das Portal. Prüfen Sie deshalb die Bedingungen auch auf der Seite des Anbieters.
Abschließen können Sie den Vertrag nur in Textform, telefonische Abschlüsse sind nicht mehr erlaubt. Bei einem Online-Vertrag haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht. Danach läuft alles weitere automatisch.
Lesen Sie am Tag des Wechsels den Zählerstand ab, machen Sie ein Foto und teilen Sie ihn altem und neuem Lieferanten sowie dem Netzbetreiber mit. Mit der Schlussrechnung können Sie die Werte dann vergleichen.
Eine Warnung zum Schluss gilt automatischen Wechseldiensten. Sie übernehmen den jährlichen Wechsel für Sie, behalten laut Verbraucherzentrale aber häufig 20 bis 30 Prozent der Ersparnis als Provision. Wer sich einmal im Jahr eine halbe Stunde nimmt, behält das Geld selbst. Wer zusätzlich Strom erzeugen will, findet bei uns einen Ratgeber zum Balkonkraftwerk mit Speicher.
Wer beim Wechsel auch an das Klima denkt, findet im Ratgeber Ökostrom-Tarif, welche Siegel wirklich etwas bewirken.
Mit Wallbox oder Wärmepumpe lässt sich das Netzentgelt senken. Wie die drei Module nach § 14a funktionieren, steht im Ratgeber Strom für Wärmepumpe und Wallbox.
Hat Ihr Versorger gerade die Preise erhöht? Dann dürfen Sie zum Tag der Erhöhung kündigen. Wie das geht, steht im Ratgeber Strompreiserhöhung: was tun?
Quellen
- § 20a EnWG: Lieferantenwechsel binnen 24 Stunden
- § 38 EnWG: Ersatzversorgung
- § 41 EnWG: Preisänderungen und Sonderkündigung
- § 41a EnWG: dynamische Stromtarife
- § 20 StromGVV: Kündigung der Grundversorgung
- Verbraucherzentrale: Bonus-Tarife für Strom und Gas
- Verbraucherzentrale: So finden Sie den passenden Strom- oder Gastarif
- Verbraucherzentrale NRW: Checkliste für den Anbieterwechsel (PDF)
- Verbraucherzentrale: Strom und Gas automatisch wechseln
Wo Sie die Produkte bekommen
- GrundversorgungBei CHECK24 ansehen
- Festpreistarif mit PreisgarantieBei CHECK24 ansehen
- Tarif mit NeukundenbonusBei CHECK24 ansehen
- ÖkostromtarifBei CHECK24 ansehen
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