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Umzug: Strom, Gas und Internet richtig ummelden

Umzug: Strom- und Gasvertrag mit sechs Wochen Frist kündigen, Internet mitnehmen, Zählerstände sichern. So vermeiden Sie die teure Grundversorgung.

Redaktion handgetestet · Zuletzt aktualisiert: 03.11.2026
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Redaktionelle Auswahl nach Recherche, nicht selbst getestet. Gründe und Einschränkungen stehen im Text.

Inhalt5 Abschnitte

Zwischen Kartons, Möbelwagen und Schlüsselübergabe gehen Strom, Gas und Internet gern unter. Das rächt sich: Wer nichts tut, landet in der neuen Wohnung automatisch in der teuren Grundversorgung, und der Router bleibt im schlimmsten Fall wochenlang dunkel. Mit drei Schritten rund sechs Wochen vor dem Umzug ist das vermeidbar. Das Gesetz gibt Ihnen dafür bei Energie und Internet ein eigenes Kündigungsrecht.

Strom und Gas: Sonderkündigung mit sechs Wochen Frist

Ziehen Sie um, dürfen Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag nach § 41b Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz außerordentlich kündigen, unabhängig von der Laufzeit. Die Frist beträgt sechs Wochen, die Kündigung wirkt zum Auszugstag oder zu einem späteren Termin. Geben Sie dabei Ihre neue Adresse an.

Einen Haken gibt es. Bietet Ihnen der bisherige Lieferant innerhalb von zwei Wochen in Textform an, den Vertrag an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen fortzuführen, und kann er dort liefern, entfällt die Kündigung. Wer also einen günstigen Tarif hat, nimmt ihn mit. Wer wechseln will, sollte den Lieferanten in der neuen Wohnung trotzdem vergleichen.

VertragRecht beim UmzugFristRechtsgrundlageAngebot (Partnerlink)
Stromvertrag beim UmzugSonderkündigung, außer der Lieferant führt ihn am neuen Ort fortsechs Wochen§ 41b EnWGansehen
Gasvertrag beim UmzugSonderkündigung, außer der Lieferant führt ihn am neuen Ort fortsechs Wochen§ 41b EnWGansehen
Internetvertrag beim UmzugMitnahme zu gleichen Bedingungen, Kündigung nur, wenn am neuen Ort nicht verfügbarein Monat§ 60 TKGansehen
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Was passiert, wenn Sie nichts tun

Strom fließt in der neuen Wohnung trotzdem. Wer Strom aus dem Netz nimmt, ohne einen Vertrag zu haben, schließt nach § 2 der Stromgrundversorgungsverordnung automatisch einen Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger. Sie müssen ihm den Einzug unverzüglich in Textform melden. Bequem ist das, günstig meist nicht. Aus der Grundversorgung kommen Sie aber mit zwei Wochen Frist wieder heraus.

Internet: Der Vertrag zieht mit

Beim Internetvertrag ist es umgekehrt. Nach § 60 Telekommunikationsgesetz muss der Anbieter den Anschluss an der neuen Adresse weiterführen, mit gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen, wenn er dort liefern kann. Für den Aufwand darf er eine Gebühr verlangen, höchstens so viel wie für einen Neuanschluss. Kündigen dürfen Sie nur, wenn er an der neuen Adresse nichts anbieten kann. Dann gilt eine Frist von einem Monat.

Melden Sie den Umzug früh. Anbieter und Netzbetreiber müssen zusammenarbeiten, damit der Anschluss am vereinbarten Tag läuft. Ist die Mindestlaufzeit Ihres Vertrags ohnehin abgelaufen, können Sie auch einfach mit einem Monat Frist kündigen und an der neuen Adresse neu vergleichen. Wie das geht, steht im Ratgeber Internetanbieter wechseln.

Am Umzugstag: Zählerstände

Lesen Sie in der alten und in der neuen Wohnung die Zähler für Strom und Gas ab. Fotografieren Sie sie mit Datum und lassen Sie die Stände bei der Übergabe ins Protokoll schreiben. Teilen Sie sie Ihrem Lieferanten mit. So zahlen Sie weder den Verbrauch des Vormieters noch den Ihres Nachmieters.

Unsere Reihenfolge

  • Sechs Wochen vorher: Strom- und Gasvertrag mit neuer Adresse kündigen oder mitnehmen, Internetanbieter informieren.
  • Gleichzeitig Tarife für die neue Adresse vergleichen und abschließen.
  • Am Umzugstag: Zählerstände in beiden Wohnungen notieren und fotografieren.
  • Danach: Bestätigungen prüfen und Abschläge kontrollieren.

Tipps zu fairen Tarifen und Bonus-Fallen finden Sie in unseren Ratgebern Stromanbieter wechseln und Gasanbieter wechseln.

Quellen

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