Inhalt5 Abschnitte
Zwischen Kartons, Möbelwagen und Schlüsselübergabe gehen Strom, Gas und Internet gern unter. Das rächt sich: Wer nichts tut, landet in der neuen Wohnung automatisch in der teuren Grundversorgung, und der Router bleibt im schlimmsten Fall wochenlang dunkel. Mit drei Schritten rund sechs Wochen vor dem Umzug ist das vermeidbar. Das Gesetz gibt Ihnen dafür bei Energie und Internet ein eigenes Kündigungsrecht.
Strom und Gas: Sonderkündigung mit sechs Wochen Frist
Ziehen Sie um, dürfen Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag nach § 41b Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz außerordentlich kündigen, unabhängig von der Laufzeit. Die Frist beträgt sechs Wochen, die Kündigung wirkt zum Auszugstag oder zu einem späteren Termin. Geben Sie dabei Ihre neue Adresse an.
Einen Haken gibt es. Bietet Ihnen der bisherige Lieferant innerhalb von zwei Wochen in Textform an, den Vertrag an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen fortzuführen, und kann er dort liefern, entfällt die Kündigung. Wer also einen günstigen Tarif hat, nimmt ihn mit. Wer wechseln will, sollte den Lieferanten in der neuen Wohnung trotzdem vergleichen.
| Vertrag | Recht beim Umzug | Frist | Rechtsgrundlage | Angebot (Partnerlink) |
|---|---|---|---|---|
| Stromvertrag beim Umzug | Sonderkündigung, außer der Lieferant führt ihn am neuen Ort fort | sechs Wochen | § 41b EnWG | ansehen |
| Gasvertrag beim Umzug | Sonderkündigung, außer der Lieferant führt ihn am neuen Ort fort | sechs Wochen | § 41b EnWG | ansehen |
| Internetvertrag beim Umzug | Mitnahme zu gleichen Bedingungen, Kündigung nur, wenn am neuen Ort nicht verfügbar | ein Monat | § 60 TKG | ansehen |
Was passiert, wenn Sie nichts tun
Strom fließt in der neuen Wohnung trotzdem. Wer Strom aus dem Netz nimmt, ohne einen Vertrag zu haben, schließt nach § 2 der Stromgrundversorgungsverordnung automatisch einen Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger. Sie müssen ihm den Einzug unverzüglich in Textform melden. Bequem ist das, günstig meist nicht. Aus der Grundversorgung kommen Sie aber mit zwei Wochen Frist wieder heraus.
Internet: Der Vertrag zieht mit
Beim Internetvertrag ist es umgekehrt. Nach § 60 Telekommunikationsgesetz muss der Anbieter den Anschluss an der neuen Adresse weiterführen, mit gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen, wenn er dort liefern kann. Für den Aufwand darf er eine Gebühr verlangen, höchstens so viel wie für einen Neuanschluss. Kündigen dürfen Sie nur, wenn er an der neuen Adresse nichts anbieten kann. Dann gilt eine Frist von einem Monat.
Melden Sie den Umzug früh. Anbieter und Netzbetreiber müssen zusammenarbeiten, damit der Anschluss am vereinbarten Tag läuft. Ist die Mindestlaufzeit Ihres Vertrags ohnehin abgelaufen, können Sie auch einfach mit einem Monat Frist kündigen und an der neuen Adresse neu vergleichen. Wie das geht, steht im Ratgeber Internetanbieter wechseln.
Am Umzugstag: Zählerstände
Lesen Sie in der alten und in der neuen Wohnung die Zähler für Strom und Gas ab. Fotografieren Sie sie mit Datum und lassen Sie die Stände bei der Übergabe ins Protokoll schreiben. Teilen Sie sie Ihrem Lieferanten mit. So zahlen Sie weder den Verbrauch des Vormieters noch den Ihres Nachmieters.
Unsere Reihenfolge
- Sechs Wochen vorher: Strom- und Gasvertrag mit neuer Adresse kündigen oder mitnehmen, Internetanbieter informieren.
- Gleichzeitig Tarife für die neue Adresse vergleichen und abschließen.
- Am Umzugstag: Zählerstände in beiden Wohnungen notieren und fotografieren.
- Danach: Bestätigungen prüfen und Abschläge kontrollieren.
Tipps zu fairen Tarifen und Bonus-Fallen finden Sie in unseren Ratgebern Stromanbieter wechseln und Gasanbieter wechseln.
Quellen
- § 41b EnWG: Kündigung bei Umzug
- § 2 StromGVV: Vertragsschluss in der Grundversorgung
- § 20 StromGVV: Kündigung der Grundversorgung
- § 60 TKG: Umzug
- Verbraucherzentrale: Anbieterwechsel bei Strom und Gas
Wo Sie die Produkte bekommen
- Stromvertrag beim UmzugBei CHECK24 ansehen
- Gasvertrag beim UmzugBei CHECK24 ansehen
- Internetvertrag beim UmzugBei CHECK24 ansehen
Unabhängige Tests brauchen Ihre Unterstützung
Ein gründlicher Test kostet Zeit, Technik und oft das Produkt selbst. Hersteller bezahlen uns nicht für gute Urteile – darum kann die Qualität unserer Tests nur durch Ihre Unterstützung über unsere Partnerlinks gesichert werden. Kaufen Sie über einen dieser Links ein, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ändert sich am Preis nichts, unser Urteil bleibt unabhängig. Danke, dass Sie so auch in Zukunft hochwertige, unabhängige Tests möglich machen.
Noch nicht entschieden?
Vergleichen Sie in Ruhe weiter – alle Beiträge dieser Rubrik werden monatlich auf neue und ausgelaufene Modelle geprüft.
