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Mit einer Wärmepumpe oder einer Wallbox steigt der Stromverbrauch eines Haushalts deutlich. Umso mehr zählt der Preis je Kilowattstunde. Seit 2024 gibt es dafür eine Stellschraube, die viele übersehen: Wer seine Wärmepumpe oder Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber anmeldet, zahlt deutlich weniger Netzentgelt. Dazu kommt die Wahl des passenden Tarifs, mit eigenem Zähler oder ohne.
Was „steuerbar“ bedeutet
Nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz gelten private Wallboxen, Wärmepumpen samt Heizstab, Klimaanlagen und Stromspeicher als steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wenn sie mit mehr als 4,2 Kilowatt am Netz hängen. Für Anlagen, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen, gelten diese Regeln automatisch. Ältere Anlagen dürfen freiwillig wechseln, zurück geht es danach nicht.
Der Netzbetreiber darf im Gegenzug bei drohender Überlastung den Strombezug vorübergehend auf 4,2 Kilowatt drosseln. Abschalten darf er nicht. Die Wärmepumpe heizt also weiter, das Auto lädt weiter, nur langsamer. Das gilt nur für die Dauer der konkreten Überlastung.
Drei Module für weniger Netzentgelt
Die Bundesnetzagentur hat drei Varianten festgelegt, die sogenannten Module. Ohne eigene Wahl gilt automatisch Modul 1.
| Modul | So funktioniert es | Voraussetzung | Für wen | Angebot (Partnerlink) |
|---|---|---|---|---|
| Modul 1: pauschale Netzentgelt-Ermäßigung | fester Nachlass je Jahr, laut Bundesnetzagentur je nach Netzgebiet 110 bis 190 Euro | keine zusätzliche | Standard, wenn kein eigener Zähler da ist | ansehen |
| Modul 2: Arbeitspreis-Rabatt mit eigenem Zähler | Netzentgelt-Arbeitspreis um 60 Prozent gesenkt | separater Zähler, kein Grundpreis dafür | Wärmepumpen mit hohem Verbrauch | ansehen |
| Modul 3: zeitvariables Netzentgelt | drei Preisstufen über den Tag | nur zusätzlich zu Modul 1, intelligentes Messsystem | wer flexibel laden oder heizen kann | ansehen |
Modul 1 und Modul 2 schließen sich aus. Welches sich rechnet, hängt vom Verbrauch ab. Eine Wallbox, die im Jahr nur wenige tausend Kilowattstunden zieht, fährt mit der Pauschale aus Modul 1 oft gut, ohne dass ein zweiter Zähler gesetzt werden muss. Bei einer Wärmepumpe mit hohem Verbrauch ist Modul 2 meist die bessere Rechnung. Rechnen Sie mit den Werten aus dem Preisblatt Ihres Netzbetreibers nach, dort müssen alle Module stehen.
Wer die Ermäßigung bekommt
Abgerechnet wird nicht direkt mit Ihnen. Der Netzbetreiber rechnet mit Ihrem Stromlieferanten ab, und dieser weist die Ermäßigung in Ihrer Rechnung aus. Ob er sie vollständig weitergibt, regeln Vertrag und Geschäftsbedingungen. Lesen Sie das vor dem Abschluss nach.
Welcher Stromtarif dazu passt
Mit eigenem Zähler für die Wärmepumpe können Sie einen eigenen Wärmepumpentarif abschließen, getrennt vom Haushaltsstrom. Ohne eigenen Zähler läuft alles über einen Vertrag, dann zählt vor allem ein guter Haushaltstarif. Haben Sie ein intelligentes Messsystem, kommt außerdem ein dynamischer Tarif infrage. Seit 2025 muss jeder Stromlieferant einen anbieten. Mit Wallbox und Wärmepumpe lässt sich viel Verbrauch in die günstigen Stunden verschieben, und genau dafür sind solche Tarife gedacht.
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Quellen
- Bundesnetzagentur: Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
- Bundesnetzagentur: Festlegung vom 27. November 2023
- § 41a EnWG: dynamische Stromtarife
Wo Sie die Produkte bekommen
- Modul 1: pauschale Netzentgelt-ErmäßigungBei CHECK24 ansehen
- Modul 2: Arbeitspreis-Rabatt mit eigenem ZählerBei CHECK24 ansehen
- Modul 3: zeitvariables NetzentgeltBei CHECK24 ansehen
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