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Ein Flyer im Briefkasten, ein Vertreter an der Tür: Ihre Straße bekommt Glasfaser, wenn genug Nachbarn mitmachen. Die Frage, ob man unterschreiben soll, beantworten wir für die meisten Hausbesitzer mit Ja. Der Hausanschluss ist in dieser Phase oft kostenlos, später kann er spürbar Geld kosten. Bei Mietern und bei den Vertragsdetails lohnt sich dagegen ein genauerer Blick.
Was Glasfaser von DSL und Kabel unterscheidet
Licht statt Strom.
Glasfaser überträgt Daten als Lichtsignale. Laut Verbraucherzentrale sind damit 1.000 Mbit/s im Download und im Upload möglich, technisch auch mehr, dazu kommen kurze Antwortzeiten. VDSL über die Kupferleitung schafft je nach Anbieter bis 250 Mbit/s im Download und nur bis 40 Mbit/s im Upload. Wer Fotos sichert, im Homeoffice große Dateien verschickt oder Videos hochlädt, merkt den Unterschied vor allem beim Upload.
Achten Sie auf die Abkürzungen. Sie entscheiden viel. Echter Glasfaseranschluss heißt FTTH, Fiber to the Home: Die Faser reicht bis in die Wohnung. Bei FTTB endet sie im Keller, von dort geht es über Kupfer weiter. Bei FTTC endet sie am grauen Kasten an der Straße, und im Haus kommt klassisches VDSL an. Mit Glasfaser im Namen hat das wenig zu tun.
| Ausbauart | Glasfaser reicht bis | Im Haus | Einordnung | Angebot (Partnerlink) |
|---|---|---|---|---|
| Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) | in die Wohnung | Glasfaser | echter Glasfaseranschluss | ansehen |
| Glasfaser bis ins Gebäude (FTTB) | in den Keller | Kupferkabel | schnell, aber nicht durchgehend Glas | ansehen |
| Glasfaser bis zum Verteiler (FTTC) | zum Straßenkasten | VDSL oder Koax | im Grunde ein VDSL-Anschluss | ansehen |
Warum die Vorvermarktung zählt
Gebaut wird in der Regel erst, wenn genug Haushalte Vorverträge unterschreiben. Die Verbraucherzentrale nennt dafür meist 30 bis 40 Prozent. Wird die Quote verfehlt, verlängern Anbieter oft ein- oder zweimal die Frist und stornieren die Verträge dann. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob Ihr Vertrag in diesem Fall automatisch entfällt oder nur auf Eis liegt. Der Unterschied ist groß. Das Geld steckt nämlich im Hausanschluss. Wer ohne Nutzungsvertrag nur den Anschluss legen lässt, zahlt laut Verbraucherzentrale etwa 500 bis 1.000 Euro. Wer in der Vorvermarktung einen Tarif mit zwei Jahren Mindestlaufzeit abschließt, bekommt den Anschluss oft ohne diese Kosten. Wer erst nach dem Ausbau einsteigt, muss mit diesen Kosten rechnen. Das ist viel Geld für ein Loch in der Wand.
Wann der Vertrag wirklich beginnt
Eine Eingangsbestätigung ist noch kein Vertrag. Auch wenn sie so aussieht. Nach den meisten Geschäftsbedingungen kommt er erst mit der Auftragsbestätigung zustande, und an Ihren Antrag sind Sie meist höchstens etwa einen Monat gebunden. Wichtig für die Kündigung: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Mindestlaufzeit mit dem Vertragsschluss beginnt und nicht erst mit der Freischaltung (Az. III ZR 8/25). Der Ausbau kann laut Verbraucherzentrale von wenigen Wochen bis zu mehr als einem Jahr dauern. Der erste reguläre Kündigungstermin liegt damit in der Regel zwei Jahre nach der Auftragsbestätigung. Rechnen Sie nach. Für falsch berechnete Termine bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief an.
Mieter, Eigentümer und Kosten im Haus
Für den Hausanschluss braucht es meist die Zustimmung des Eigentümers, bei Netzen mit sehr hoher Kapazität greift aber oft eine Ausnahme im Telekommunikationsgesetz. In Eigentümergemeinschaften hat jeder Eigentümer das Recht auf einen Beschluss, die anderen dürfen ihn nicht verweigern. Und Mieter? Sie wenden sich an Vermieter oder Hausverwaltung. Legt der Eigentümer die Leitungen im Haus, darf er die Kosten unter Bedingungen auf die Miete umlegen. Laut Verbraucherzentrale sind das höchstens 5 Euro im Monat, also 60 Euro im Jahr, für fünf Jahre, bei aufwendiger Verkabelung bis zu neun Jahre.
Unsere Einschätzung
Für Hausbesitzer ist der kostenlose Hausanschluss in der Vorvermarktung das stärkste Argument, auch wenn das heutige Tempo noch reicht. Die Kupfernetze werden irgendwann abgeschaltet, einen festen Termin gibt es laut Verbraucherzentrale aber nicht, und von heute auf morgen passiert es nicht. Wer heute keinen schnellen Tarif braucht, wählt in der Vorvermarktung einfach den kleinsten Glasfasertarif, sichert sich damit den kostenlosen Hausanschluss für die nächsten Jahrzehnte und wechselt später, wenn mehr Tempo gebraucht wird, in einen größeren Tarif. Mehr ist nicht nötig.
Den Router dürfen Sie bei Glasfaser frei wählen, der Anbieter darf den Kauf seines Geräts nicht vorschreiben. Passende Modelle stellen wir im Ratgeber zu DSL- und Glasfaser-Routern vor. Liegt bei Ihnen bereits Glasfaser oder Kabel an, finden Sie alles zum Ablauf im Ratgeber Internetanbieter wechseln.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Häufige Fragen zum Glasfaseranschluss
- Verbraucherzentrale: Internetanschluss zu Hause
- Verbraucherzentrale: Wann beginnt die Laufzeit eines Glasfaservertrags?
- Verbraucherzentrale: Glasfaser, Endgerät frei wählen
- § 56 TKG: Vertragslaufzeit und Kündigung
Wo Sie die Produkte bekommen
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