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Gasanbieter wechseln als Mieter: So geht es

Gasanbieter wechseln als Mieter: Mit Etagenheizung wechseln Sie selbst, bei Zentralheizung fordern Sie den Vermieter auf. So gehen Sie vor.

Redaktion handgetestet · Zuletzt aktualisiert: 04.11.2026
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Redaktionelle Auswahl nach Recherche, nicht selbst getestet. Gründe und Einschränkungen stehen im Text.

Inhalt4 Abschnitte

Die Heizkosten steigen, und Sie möchten den Gasanbieter wechseln. Als Mieter geht das nicht immer. Ob Sie selbst wählen dürfen, hängt an der Heizung im Haus. Und auch wenn Sie nicht selbst wechseln können, sind Sie nicht machtlos.

Etagenheizung oder Zentralheizung?

Hängt in Ihrer Wohnung eine eigene Gastherme, die nur Ihre Räume heizt, haben Sie meist einen eigenen Gasvertrag. Dann wechseln Sie wie jeder Hauseigentümer. Laut Verbraucherzentrale gibt es dagegen für jede Gaszentralheizung nur einen Lieferanten. Den Vertrag hat der Vermieter, und die Kosten landen am Ende über die jährliche Nebenkostenabrechnung bei Ihnen, ganz gleich, ob der Tarif günstig oder überteuert ist und ob Sie davon überhaupt etwas wissen.

HeizungWer wechseltWas Sie tunAngebot (Partnerlink)
Empfehlung: Gastarif für die GasetagenheizungSie selbstTarife vergleichen, wechselnansehen
Gas-Grundversorgung des Vermietersder Vermieterschriftlich um einen Wechsel bittenansehen
Gas-Sondervertrag des Vermietersder VermieterNebenkostenabrechnung prüfenansehen
Vor dem Kauf eine zweite Meinung?Per WhatsApp fragen

Ein Blick in den Heizungsraum oder auf die Therme zeigt meist schon, welcher Fall vorliegt.

Mit Etagenheizung: selbst wechseln

Der Wechsel ist kostenlos. Die Heizung bleibt warm. Sind Sie noch in der Grundversorgung, kommen Sie mit zwei Wochen Frist heraus. Wie das im Einzelnen läuft, steht im Ratgeber Gasanbieter wechseln.

Mit Zentralheizung: den Vermieter auffordern

Hier hilft ein Brief, für den die Verbraucherzentrale ein Muster bereitstellt. Er weist den Vermieter darauf hin, dass ein Wechsel die Heizkosten für alle Mieter im Haus senken kann, ohne Kosten und mit wenig Aufwand. Gerade teure Grundversorgungstarife kann der Vermieter mit zwei Wochen Frist kündigen. Der Brief hat auch eine rechtliche Seite. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot darf der Vermieter überhöhte Gaspreise grundsätzlich nicht über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Andernfalls können Mieter nach Auskunft der Verbraucherzentrale die Zahlung der überhöhten Anteile verweigern. Bevor Sie das tun, lassen Sie sich beraten. Unbedingt.

Schicken Sie den Brief per Einwurfeinschreiben. Bitten Sie um den Wechsel oder um eine Begründung, warum er nicht in Betracht kommt.

Unser Rat

Schauen Sie in Ihre letzte Heizkostenabrechnung. Steht dort der Grundversorger als Lieferant, ist der Brief an den Vermieter fast immer einen Versuch wert. Was es mit der Grundversorgung auf sich hat, erklärt der Ratgeber Grundversorgung verlassen.

Quellen

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