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Die Heizkosten steigen, und Sie möchten den Gasanbieter wechseln. Als Mieter geht das nicht immer. Ob Sie selbst wählen dürfen, hängt an der Heizung im Haus. Und auch wenn Sie nicht selbst wechseln können, sind Sie nicht machtlos.
Etagenheizung oder Zentralheizung?
Hängt in Ihrer Wohnung eine eigene Gastherme, die nur Ihre Räume heizt, haben Sie meist einen eigenen Gasvertrag. Dann wechseln Sie wie jeder Hauseigentümer. Laut Verbraucherzentrale gibt es dagegen für jede Gaszentralheizung nur einen Lieferanten. Den Vertrag hat der Vermieter, und die Kosten landen am Ende über die jährliche Nebenkostenabrechnung bei Ihnen, ganz gleich, ob der Tarif günstig oder überteuert ist und ob Sie davon überhaupt etwas wissen.
| Heizung | Wer wechselt | Was Sie tun | Angebot (Partnerlink) |
|---|---|---|---|
| Empfehlung: Gastarif für die Gasetagenheizung | Sie selbst | Tarife vergleichen, wechseln | ansehen |
| Gas-Grundversorgung des Vermieters | der Vermieter | schriftlich um einen Wechsel bitten | ansehen |
| Gas-Sondervertrag des Vermieters | der Vermieter | Nebenkostenabrechnung prüfen | ansehen |
Ein Blick in den Heizungsraum oder auf die Therme zeigt meist schon, welcher Fall vorliegt.
Mit Etagenheizung: selbst wechseln
Der Wechsel ist kostenlos. Die Heizung bleibt warm. Sind Sie noch in der Grundversorgung, kommen Sie mit zwei Wochen Frist heraus. Wie das im Einzelnen läuft, steht im Ratgeber Gasanbieter wechseln.
Mit Zentralheizung: den Vermieter auffordern
Hier hilft ein Brief, für den die Verbraucherzentrale ein Muster bereitstellt. Er weist den Vermieter darauf hin, dass ein Wechsel die Heizkosten für alle Mieter im Haus senken kann, ohne Kosten und mit wenig Aufwand. Gerade teure Grundversorgungstarife kann der Vermieter mit zwei Wochen Frist kündigen. Der Brief hat auch eine rechtliche Seite. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot darf der Vermieter überhöhte Gaspreise grundsätzlich nicht über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Andernfalls können Mieter nach Auskunft der Verbraucherzentrale die Zahlung der überhöhten Anteile verweigern. Bevor Sie das tun, lassen Sie sich beraten. Unbedingt.
Schicken Sie den Brief per Einwurfeinschreiben. Bitten Sie um den Wechsel oder um eine Begründung, warum er nicht in Betracht kommt.
Unser Rat
Schauen Sie in Ihre letzte Heizkostenabrechnung. Steht dort der Grundversorger als Lieferant, ist der Brief an den Vermieter fast immer einen Versuch wert. Was es mit der Grundversorgung auf sich hat, erklärt der Ratgeber Grundversorgung verlassen.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Warum sollten Sie den Strom- oder Gasanbieter wechseln?
- Verbraucherzentrale: Musterbrief Anfrage an Vermieter zum Gasanbieterwechsel
Wo Sie die Produkte bekommen
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