Inhalt4 Abschnitte
Jahrzehntelang lief das Kabelfernsehen in vielen Mietwohnungen über die Nebenkosten mit, ob man es nutzte oder nicht. Damit ist Schluss. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr auf die Miete umlegen. Wer weiter fernsehen will, braucht einen eigenen Vertrag oder einen anderen Empfangsweg. Und viele merken dabei, dass sie das Internet gleich mit neu ordnen können.
Was sich geändert hat
Laut Verbraucherzentrale können Mieter seit dem Stichtag frei wählen, wie sie fernsehen. Der Kabelanschluss gehört nicht mehr automatisch zur Wohnung. In Eigentumswohnungen entscheidet die Eigentümergemeinschaft über einen Sammelvertrag. Prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung: Kabelgebühren dürfen dort für die Zeit danach nicht mehr auftauchen.
Wichtig ist eine Grenze. Ohne Vertrag dürfen Sie das Kabelfernsehen nicht weiter nutzen, sonst droht Schadenersatz. Strafbar wird es nach Angaben der Verbraucherzentrale erst bei Vorsatz, etwa wenn jemand eine Sperrdose entfernt.
Ihre Möglichkeiten im Vergleich
| Weg | Kosten laut Verbraucherzentrale | Einordnung | Angebot (Partnerlink) |
|---|---|---|---|
| Kabelanschluss mit Internet im Paket | Einzelvertrag fürs Fernsehen rund 8 bis 10 Euro im Monat | sinnvoll, wenn ohnehin Kabelinternet anliegt | Bei CHECK24 ansehen |
| Fernsehen über den Internetanschluss (IPTV) | etwa 5 Euro im Monat, Streaming 6 bis 10 Euro | gut, wenn der Internetanschluss schnell genug ist | Bei CHECK24 ansehen |
| DVB-T2 über Antenne | öffentlich-rechtliche Sender frei, Privatsender rund 9,49 Euro | günstig, Empfang vorher prüfen | Bei CHECK24 ansehen |
Dazu kommt Satellit, wenn eine Schüssel möglich ist. Welche Lösung passt, hängt vor allem davon ab, wie Sie heute ins Internet gehen. Wer seinen Internetvertrag ohnehin neu ordnet, bekommt Fernsehen über IPTV oft günstig dazu.
Nur Internet über das Kabel?
Auch das geht. Wer nur Internet und Telefon über das Kabelnetz nutzen möchte, klärt vorher mit dem Anbieter, ob eine sogenannte Filterdose technisch möglich ist. Sie lässt die Internetsignale durch und sperrt das Fernsehen.
Vorsicht an der Haustür
Mit dem Ende der Umlage stehen immer wieder Vertreter vor der Tür. Die Verbraucherzentrale rät: niemanden für angebliche Kontrollen in die Wohnung lassen, nichts an der Tür unterschreiben, nach dem Dienstausweis fragen und sich nicht unter Druck setzen lassen. Das Kabel wird nicht von heute auf morgen abgeschaltet. Taucht eine Auftragsbestätigung auf, die Sie nie unterschrieben haben, widerrufen Sie und melden Sie den Fall der Verbraucherzentrale.
In Ruhe zu Hause vergleichen ist der bessere Weg. Wie Sie dabei vorgehen, steht im Ratgeber Internetanbieter wechseln. Wird in Ihrem Haus gerade Glasfaser verlegt, lohnt der Ratgeber Glasfaseranschluss.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Nebenkostenprivileg, das bedeutet die Abschaffung für Ihr Kabel-TV
- Bundesnetzagentur: Kabelfernsehen im Mietvertrag
Wo Sie die Produkte bekommen
- Kabelanschluss mit Internet im PaketBei CHECK24 ansehen
- Fernsehen über den Internetanschluss (IPTV)Bei CHECK24 ansehen
- DVB-T2 über AntenneBei CHECK24 ansehen
Unabhängige Tests brauchen Ihre Unterstützung
Ein gründlicher Test kostet Zeit, Technik und oft das Produkt selbst. Hersteller bezahlen uns nicht für gute Urteile – darum kann die Qualität unserer Tests nur durch Ihre Unterstützung über unsere Partnerlinks gesichert werden. Kaufen Sie über einen dieser Links ein, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ändert sich am Preis nichts, unser Urteil bleibt unabhängig. Danke, dass Sie so auch in Zukunft hochwertige, unabhängige Tests möglich machen.
Noch nicht entschieden?
Vergleichen Sie in Ruhe weiter – alle Beiträge dieser Rubrik werden monatlich auf neue und ausgelaufene Modelle geprüft.

