Preisrahmen um 820 € · Stand 05.11.2026
Inhalt12 Abschnitte
Die Schuko-Dose in der Tiefgarage ist keine Lademöglichkeit, sondern ein Streit mit Ansage. Wer im Mehrfamilienhaus laden will, braucht eine Erlaubnis oder einen Beschluss, einen Elektrofachbetrieb und möglichst ein Lastmanagement für das ganze Haus. Mieter und Eigentümer haben darauf einen gesetzlichen Anspruch, die Kosten tragen sie im Regelfall selbst. Als Ladepunkt für gemeinsame Anlagen halten wir die KEBA KeContact P40 Pro für die sinnvollste Wahl, weil geeichter Zähler, RFID und Schutzschalter schon im Gerät stecken.
Warum die vorhandene Steckdose keine Lösung ist
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur schreibt es in ihrem Leitfaden für Mehrparteienhäuser ohne Umschweife: Vorhandene Steckdosen in der Garage sollten grundsätzlich nicht zum Laden dienen, sondern nur fachgerecht installierte und regelmäßig gewartete Ladeinfrastruktur.
Der Grund ist die Dauerlast. Schuko-Dosen sind laut ADAC nur für begrenzte Zeit mit 16 Ampere belastbar, beim mehrstündigen Laden können gealterte Kontakte und Klemmstellen zu heiß werden. Die Verbraucherzentrale warnt vor überlasteten Leitungen und im schlimmsten Fall vor Bränden. In einer Tiefgarage möchte das niemand ausprobieren. Dazu kommt das Geld: Hängt die Dose am Allgemeinstrom, zahlen alle Parteien Ihre Fahrten mit. Ohne Zähler lässt sich das nicht sauber trennen. Auch ein Notladekabel oder eine mobile Wallbox ändert daran nichts, solange die Leitung dahinter dieselbe bleibt.
Mieter: Was § 554 BGB hergibt und was nicht
Sie können vom Vermieter verlangen, dass er bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Laden dienen. Dieses Recht lässt sich im Mietvertrag nicht zu Ihrem Nachteil wegverhandeln. Ausgeschlossen ist es nur, wenn der Eingriff dem Vermieter nicht zuzumuten ist, und das wird im Einzelfall abgewogen. Pauschal ablehnen kann er laut Leitfaden nicht.
Drei Einschränkungen sollten Sie kennen. Der Anspruch gilt jedenfalls für den Ihnen zugewiesenen Stellplatz, einen Platz bekommen Sie dadurch nicht. Es ist ein Recht auf Erlaubnis, kein Recht zum Loslegen: Ohne Zustimmung darf in der Regel niemand eine Wallbox montieren. Und zum Auszug müssen Sie regelmäßig zurückbauen, wofür der Vermieter eine besondere Sicherheit vereinbaren kann.
Gehört die Wohnung einem Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, braucht es meist erst deren Beschluss. Ihr Vermieter muss das Thema dann für die Versammlung anmelden. Bleibt er untätig, spricht das bei der Abwägung für Sie. Baut er selbst, ist das regelmäßig eine Modernisierung, die er mindestens drei Monate vorher ankündigen muss und nach § 559 BGB teilweise auf die Miete umlegen kann.
Eigentümer: Wer entscheidet nach § 20 WEG, wer zahlt nach § 21?
Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen zum Laden verlangen. Das betrifft das Ob. Über das Wie beschließt die Gemeinschaft, also über Fachbetrieb und Leitungsführung. Überzogene Auflagen, die das Vorhaben faktisch verhindern, sind laut Leitfaden unzulässig, notfalls hilft eine Beschlussersetzungsklage. Auch mit eigenem Stellplatz gilt: Wände, Leitungen und Hausanschluss sind Gemeinschaftseigentum. Ohne Beschluss wird nicht gebohrt.
Die Kosten folgen dem Weg:
- Einzelner Eigentümer verlangt es: Er zahlt allein und nutzt allein (§ 21 Abs. 1 WEG).
- Beschluss mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte der Miteigentumsanteile: Alle zahlen nach Anteilen, sofern die Kosten nicht unverhältnismäßig sind.
- Einfache Mehrheit: Es zahlen die Ja-Stimmen, nur sie nutzen die Anlage.
Wer später dazukommt, kann gegen angemessenen Ausgleich mitnutzen (§ 21 Abs. 4 WEG). Unsere Meinung: Wer allein vorprescht, zahlt am meisten und blockiert womöglich die Leistung für die Nachbarn. Fragen Sie zuerst herum. Der WEGweiser der Leitstelle beschreibt den Ablauf in acht Schritten, von der Bedarfsabfrage bis zur Wartung.
Gibt es noch Förderung?
Kaum. Der Bund förderte seit April 2026 Ladepunkte und Vorverkabelung in Bestandshäusern ab drei Wohnungen. Der Aufruf für Eigentümergemeinschaften endete wegen hoher Nachfrage bereits am 2. November 2026. Kleine und mittlere Unternehmen sowie private Eigentümer von Mehrparteienhäusern dürfen laut Programmseite (Stand 5. November 2026) noch bis 10. November beantragen, solange Mittel da sind. Einzelne Länder und Kommunen zahlen eigene Zuschüsse. Grundsätzlich gilt bei solchen Programmen: erst Bescheid, dann Auftrag.
Welche Technik trägt ein ganzes Haus?
Ohne Steuerung müsste der Anschluss alle Boxen gleichzeitig tragen. 25 Stellplätze mit 11 kW wären 275 kW. Mit Lastmanagement rechnet der Leitfaden mit einer Gleichzeitigkeit von 0,1 bis 0,3, also bei 0,2 noch 55 kW. Statisches Lastmanagement verteilt einen festen Höchstwert, dynamisches misst am Netzanschluss und gibt frei, was das Haus gerade nicht braucht. Liegt die Summenleistung über 12 kVA, muss der Netzbetreiber nach § 19 NAV vorher zustimmen. Melden müssen Sie jede Ladeeinrichtung. Eine Lastgangmessung zeigt, ob der Anschluss reicht. Die Rücksprache mit der örtlichen Feuerwehr empfiehlt der Leitfaden ebenfalls, auch wenn nach bisheriger Erkenntnis von E-Autos keine größere Brandgefahr ausgeht als von Verbrennern.
Beim Strom gibt es drei Wege. Hinter dem Wohnungszähler rechnen Sie direkt mit Ihrem Anbieter ab, brauchen aber einen fest zugewiesenen Platz, Platz im Zählerkasten und oft lange Leitungen. Das passt für einzelne Stellplätze. Am Allgemeinstromzähler ist es günstig und erweiterbar, die Umlage läuft dann über MID-Zähler und Verwaltung oder Dienstleister, eine freie Anbieterwahl entfällt. Ein separater Zähler für alle Ladepunkte kostet mehr, trennt aber sauber vom Hausstrom. Achten Sie in jedem Fall auf offene Protokolle wie OCPP, Modbus oder EEBUS, sonst hängt die Anlage an einem Hersteller. Grundsätzliches zu Leistung und Ausstattung steht im Ratgeber zum Wallbox-Kauf, zum Netzentgelt im Beitrag Strom für Wärmepumpe und Wallbox.
Fünf Bausteine für die Garage
| Modell | Lastmanagement laut Hersteller | Abrechnung und Zugang | Für wen | Angebot (Partnerlink) |
|---|---|---|---|---|
| KEBA KeContact P40 Pro | bis 200 Boxen mit Controller M20 | geeichter Zähler (MID, MessEV), RFID, OCPP | Gemeinschaftsanlage | ansehen |
| Heidelberg Wallbox Energy Control Plus | statisch, bis 16 Boxen ohne Controller | Modbus RTU, externe Freigabe | kleine Gruppe | ansehen |
| go-e Charger Gemini 2.0 11 kW | statisch, dynamisch mit go-e Controller | RFID, OCPP, Stromzähler | einzelner Platz am Wohnungszähler | ansehen |
| Mennekes 36247 | Kabel, keine Steuerung | Mode 3, 7,5 m, bis 22 kW | Boxen mit Typ-2-Dose | ansehen |
| EVDANCE Typ-2-Ladekabel 3-phasig 16 A | Kabel, keine Steuerung | laut Anbieter 11 kW, 6 oder 10 m | Boxen mit Typ-2-Dose, nach Blick in die Unterlagen | ansehen |
KEBA KeContact P40 Pro
Zur Gemeinschaftsanlage passt sie, weil KEBA den geeichten Zähler einbaut, den eine Abrechnung über Dienstleister verlangt. FI Typ A mit Gleichfehlerstromerkennung ist laut Hersteller integriert und setzt sich nach dem Auslösen selbst zurück. Mit dem Controller M20 lassen sich bis zu 200 Boxen verbinden, WLAN, Ethernet und optional LTE stehen zur Wahl. Eine Fassung mit Typ-2-Dose gibt es für wechselnde Nutzer. Für einen einzelnen Stellplatz ist das mehr Gerät, als nötig wäre.
Heidelberg Wallbox Energy Control Plus
Bis zu 16 Boxen teilen sich laut Datenblatt die Leistung, ohne dass ein Controller dazukommt. Das Lastmanagement ist statisch, dafür einfach zu verstehen. Für die Abrechnung sollte der Fachbetrieb eigene Zähler einplanen. Für eine kleine Gruppe am gemeinsamen Zähler ist sie ein nüchterner Kandidat.
go-e Charger Gemini 2.0 11 kW
Mobilfunk ist eingebaut, in Tiefgaragen ohne WLAN ist das ein Vorteil, sofern dort Empfang besteht. RFID schützt vor fremdem Laden und trennt den Strom je Nutzer. Im Verteiler braucht es zusätzlich FI Typ A und Leitungsschutzschalter. Dynamisches Lastmanagement kostet den go-e Controller extra. Wir sehen die Box beim Einzelplatz hinter dem Wohnungszähler.
Mennekes 36247
Hat Ihre Box eine Dose statt eines festen Kabels, brauchen Sie ein eigenes Ladekabel. Das 36247 ist dreiphasig, 7,5 Meter lang und in IP44 ausgeführt. Es wiegt 4,43 Kilogramm, für den Stellplatz ist das egal.
EVDANCE Typ-2-Ladekabel 3-phasig 16 A
Infrage kommt von EVDANCE hier nur das Kabel, das laut Anbieter 11 kW überträgt, eine feste Wallbox für Deutschland führt die Marke nach unserem Stand nicht. Anleitung und Prüfzeichen sollten Sie vor dem Kauf einsehen, denn der ADAC rät bei wenig bekannten Marken, Herstelleradresse auf dem Typenschild und Konformitätserklärung zu prüfen. Die mobile Wallbox desselben Anbieters ist für die Gemeinschaftsgarage keine Alternative, denn eine Einbindung ins Lastmanagement des Hauses nennt der Anbieter nicht.
So gehen Sie vor
- Sie mieten: Schreiben Sie dem Vermieter, nennen Sie § 554 BGB und den Stellplatz, legen Sie ein Angebot bei und bieten Sie eine Sicherheit für den Rückbau an.
- Sie sind Eigentümer und allein: Antrag zur nächsten Versammlung, go-e Charger Gemini 2.0 hinter dem Wohnungszähler, sofern Leitung und Zählerkasten es zulassen.
- Mehrere im Haus wollen laden: Bedarf abfragen, Gesamtkonzept mit Lastmanagement, dann KEBA KeContact P40 Pro.
- Kleine Gruppe bis 16 Plätze ohne Abrechnungsdienst: Heidelberg Wallbox Energy Control Plus mit eigenem Zählerkonzept.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Beschlüsse sollten Fachleute prüfen.
Quellen
- § 554 BGB
- § 20 WEG
- § 21 WEG
- § 19 NAV
- Nationale Leitstelle: Einfach laden an Mehrparteienhäusern (PDF)
- Nationale Leitstelle: WEGweiser (PDF)
- Förderprogramm: Antragstellung
- ADAC: Wallbox-Förderung 2026
- ADAC: Fragen zum Elektroauto-Laden
- ADAC: Mobile Wallboxen im Test
- Verbraucherzentrale: Laden, Reichweite, Kosten
- KEBA: KeContact P40 Pro
- Amperfied: Datenblatt Energy Control Plus (PDF)
- go-e: Datenblatt Gemini 2.0 (PDF)
- Mennekes: Datenblatt 36247 (PDF)
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