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Die erste eigene Wohnung, und als Erstes soll das Internet laufen. Die Angebote locken mit niedrigen Preisen für junge Leute, Studierende und Auszubildende. Wer genau hinschaut, sieht schnell: Der Einstiegspreis gilt oft nur ein paar Monate. Die Verbraucherzentrale hat ein Beispiel durchgerechnet.
Der Lockpreis und was danach kommt
Ein Glasfasertarif für Studierende kostete im Beispiel der Verbraucherzentrale zunächst 9,95 Euro im Monat. Ab dem vierten Monat waren es 43,95 Euro, nach zwei Jahren 48,95 Euro.
Dazu kommt oft die Miete für Router und Fernsehempfänger. Ein Online-Vorteil wird meist nicht ausgezahlt, sondern mit einer späteren Rechnung verrechnet. Rechnen Sie deshalb immer. Und zwar über die ganze Laufzeit.
| Tarif | Prüfen vor dem Abschluss | Angebot (Partnerlink) |
|---|---|---|
| DSL-Tarif für junge Leute | Preis nach der Aktionszeit, Laufzeit | ansehen |
| Kabel-Tarif mit TV-Paket | Kosten für Receiver und Sender extra | ansehen |
| Empfehlung: Glasfaser-Tarif mit eigenem Router | Router-Miete gespart, Verfügbarkeit an der Adresse | ansehen |
Wichtig ist also nicht der erste Monat, sondern der Preis nach der Aktion.
Das Produktinformationsblatt lesen
Seit Juni 2017 muss jeder Anbieter ein einheitliches Produktinformationsblatt bereitstellen. Auf einer Seite steht dort das Wichtigste: Laufzeit, Verlängerung und Kündigung, die Geschwindigkeit in Mbit/s, der Preis und ob ein Router dabei ist. Legen Sie die Blätter zweier Angebote nebeneinander. Das spart Ärger. Und Geld.
Laufzeit und Kündigung
Ein neuer Vertrag darf laut Verbraucherzentrale höchstens 24 Monate laufen. Verlängert er sich danach automatisch, können Sie jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Notieren Sie sich das Ende der Mindestlaufzeit, denn genau dann steigt der Preis oft noch einmal. Wie die Kündigung online klappt, steht im Ratgeber Vertrag online kündigen.
Unser Rat
Bestellen Sie rechtzeitig. Der Anschluss braucht oft ein paar Wochen, und wer erst am Umzugstag bestellt, sitzt womöglich lange ohne Netz in der neuen Wohnung. Einen eigenen Router dürfen Sie übrigens immer nutzen. Ob sich das rechnet, erklärt der Ratgeber Eigener Router oder Mietgerät.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Internet, Telefon und TV für die erste eigene Wohnung
- Verbraucherzentrale: Wichtige Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge
Wo Sie die Produkte bekommen
- DSL-Tarif für junge LeuteBei CHECK24 ansehen
- Kabel-Tarif mit TV-PaketBei CHECK24 ansehen
- Glasfaser-Tarif mit eigenem RouterBei CHECK24 ansehen
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