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Auf dem Land kommt bei manchen Häusern kaum Internet an. Kein Anbieter will ausbauen, das Mobilfunknetz ist schwach. Viele wissen nicht, dass es dafür ein gesetzliches Recht gibt. Seit Dezember 2021 hat jeder Haushalt Anspruch auf eine Mindestversorgung mit Telefon und Internet. Durchgesetzt wird es über die Bundesnetzagentur. Schnell geht es nicht.
Was das Gesetz vorschreibt
Die Werte legt die TK-Mindestversorgungsverordnung fest. Laut Bundesnetzagentur sind das derzeit mindestens 15 Mbit/s im Download, 5 Mbit/s im Upload und eine Latenz von höchstens 150 Millisekunden. Das reicht für E-Mail, Online-Banking, Behördengänge und Videotelefonie. Der Preis soll erschwinglich sein, die Behörde nennt etwa 35 Euro im Monat.
| Anschlussart | Was die Mindestversorgung bedeutet | Angebot (Partnerlink) |
|---|---|---|
| DSL-Tarif über die Telefonleitung | zählt, wenn er die Mindestwerte erreicht | ansehen |
| Kabel-Tarif über den Fernsehanschluss | zählt ebenso, wenn vorhanden | ansehen |
| Glasfaser-Tarif | kein Anspruch auf Glasfaser, die Technik ist frei | ansehen |
Wer Anspruch hat und wer nicht
Der Anspruch gilt für die Hauptwohnung und den Geschäftssitz. Für Ferienhaus, Zweitwohnung oder Schrebergarten besteht keiner. Einen bestimmten Anbieter oder eine bestimmte Technik können Sie nicht verlangen. Die Versorgung darf auch über Mobilfunk oder Satellit kommen, solange die Werte stimmen. Und mehr als das Minimum schreibt die Behörde nicht vor.
Das klingt nach wenig. Für abgelegene Höfe und Weiler ist es trotzdem ein großer Schritt nach vorn.
So stellen Sie den Antrag
Messen Sie zuerst. Die Bundesnetzagentur bietet dafür die Breitbandmessung und eine eigene Desktop-App an. Die Messprotokolle von Festnetz und Mobilfunk legen Sie dem Antrag bei, dazu Absagen von Anbietern, falls Sie welche haben. Am schnellsten geht der Antrag über das Kontaktformular „Versorgung“ auf der Seite der Behörde, per Post an die Bundesnetzagentur in Cottbus.
Wie lange es dauert
Das Verfahren hat feste Schritte. Innerhalb von zwei Monaten stellt die Behörde fest, ob eine Unterversorgung vorliegt. Danach haben Anbieter einen Monat Zeit für ein freiwilliges Angebot. Kommt keines, verpflichtet die Bundesnetzagentur spätestens fünf Monate nach der Feststellung ein Unternehmen. Dieses muss innerhalb von drei Monaten mit dem Anschluss beginnen, fertig ist er in der Regel nach weiteren drei Monaten. Zusammen kann das mehr als ein Jahr dauern.
Prüfen Sie bis dahin, was an Ihrer Adresse schon verfügbar ist. Oft gibt es inzwischen Glasfaser oder Kabel, von dem niemand weiß. Was beim Glasfaserausbau zu beachten ist, steht im Ratgeber Glasfaser-Anschluss, alles zum Tarifwechsel im Ratgeber Internetanbieter wechseln.
Quellen
Wo Sie die Produkte bekommen
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