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Grundversorgung und Ersatzversorgung: So kommen Sie raus

In der Grundversorgung für Strom oder Gas gelandet? Wie Sie hineinrutschen, was nach einer Anbieterpleite gilt und wie Sie mit zwei Wochen Frist wechseln.

Redaktion handgetestet · Zuletzt aktualisiert: 04.11.2026
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Redaktionelle Auswahl nach Recherche, nicht selbst getestet. Gründe und Einschränkungen stehen im Text.

Inhalt4 Abschnitte

Viele landen in der Grundversorgung, ohne es zu merken. Wer in eine Wohnung zieht und einfach das Licht anschaltet oder die Heizung aufdreht, hat damit bereits einen Vertrag geschlossen. Laut Verbraucherzentrale ist etwa jeder sechste Gashaushalt in der Grundversorgung. Teuer wird es, wenn man dort bleibt.

So kommen Sie in die Grundversorgung

Es braucht keine Unterschrift. Der Vertrag entsteht durch die Nutzung, Juristen sprechen von einem konkludenten Vertrag. Auch wer den Einzug nur beim örtlichen Grundversorger anmeldet, ohne einen Tarif zu wählen, bleibt dort. Wichtig ist, dass Sie den Bezug ohne Vertrag dem Grundversorger unverzüglich melden und den Zählerstand notieren.

Warum Sie dort nicht bleiben sollten

Die Preise in der Grundversorgung sind hoch. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass sich ein Wechsel in der Regel rechnet, und auch der Grundversorger selbst bietet meist günstigere Sondertarife an. Der Ausstieg ist einfach. Sie können mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Steigt der Preis, sogar fristlos.

Ein Blick auf die Rechnung genügt. Dort steht, ob Sie in der Grundversorgung oder in einem Sondervertrag sind.

VertragsartKündigungPreisniveauAngebot (Partnerlink)
Strom-Grundversorgungjederzeit mit zwei Wochen Fristhochansehen
Gas-Grundversorgungjederzeit mit zwei Wochen Fristhochansehen
Empfehlung: Gas-Sondervertrag mit Preisgarantienach Vertrag, Erstlaufzeit bis 24 Monatemeist deutlich günstigeransehen
Strom-Sondervertragnach Vertrag, Erstlaufzeit bis 24 Monatemeist deutlich günstigeransehen
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Die Ersatzversorgung: wenn der Anbieter pleite geht

Anders liegt der Fall, wenn Ihr Anbieter plötzlich nicht mehr liefert, etwa nach einer Insolvenz. Dann springt der Grundversorger für bis zu drei Monate ein. Das Licht bleibt an. Die Preise der Ersatzversorgung dürfen aber höher liegen als in der Grundversorgung und zum 1. und 15. eines Monats geändert werden. Es reicht, wenn der Versorger sie im Internet veröffentlicht.

Nach drei Monaten rutschen Sie automatisch in die Grundversorgung. Beginnt vorher ein neuer Anbieter zu liefern, endet die Ersatzversorgung von selbst, eine Kündigung ist nicht nötig. Melden Sie Ihren Zählerstand. Sonst darf der Versorger schätzen, und eine zu hohe Schätzung kostet Sie Geld. Wurden Sie ohne Grund in die Ersatzversorgung eingeordnet, beschweren Sie sich beim Versorger.

Unser Rat

Schauen Sie auf Ihre letzte Rechnung. Steht dort Grundversorgung oder Ersatzversorgung, vergleichen Sie. Wie der Wechsel abläuft, erklären die Ratgeber Gasanbieter wechseln und Stromanbieter wechseln.

Quellen

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