Grau draußen, Resturlaub im Kalender, und auf dem Bildschirm leuchtet „Last Minute“. Klingt günstig. Muss es aber nicht sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass der Begriff rechtlich nicht geschützt ist. Ein Last-Minute-Angebot kann teurer sein als das normale Angebot eines anderen Veranstalters für dieselbe Reise. Vergleichen lohnt also immer, auch wenn die Zeit drängt.
Gebucht ist gebucht
Viele verlassen sich auf das Widerrufsrecht, das sie vom Onlinekauf kennen. Bei Reisen gibt es das nicht. Weder online noch im Reisebüro.
Sie können zwar nach § 651h BGB jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten, der Veranstalter darf dann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese Stornokosten sind meist gestaffelt, und je kurzfristiger Sie absagen, desto höher fallen sie aus. Bei einer Reise, die in einer Woche beginnt, kann das einen großen Teil des Preises ausmachen. Prüfen Sie deshalb vor dem Klick in den Geschäftsbedingungen, welche Stufen gelten, und buchen Sie erst, wenn Urlaub, Kinderbetreuung und Papiere geklärt sind. Kostenfrei aussteigen können Sie nur, wenn am Ziel unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen.
Erst Sicherungsschein, dann Geld
Zahlen Sie erst, wenn ein gültiger Sicherungsschein vorliegt. Wo er steht? Oft auf der Rückseite der Buchungsbestätigung. Kontrollieren Sie außerdem Namen, Daten und Leistungen, bevor Sie zum Flughafen fahren.
| Winterziel | Papiere | Vor der Buchung klären | Angebot (Partnerlink) |
|---|---|---|---|
| Empfehlung: Last-Minute-Pauschalreise auf die Kanaren | EU-Ziel | Mietwagen und Fähre vorab planen | Zum Vergleich bei CHECK24 |
| Last-Minute-Pauschalreise nach Ägypten | Visum nötig, Pass sechs Monate gültig | Reise- und Sicherheitshinweise lesen | Zum Vergleich bei CHECK24 |
| Last-Minute-Pauschalreise nach Thailand | Reisepass sechs Monate gültig, digitale Einreisekarte | höchstens 30 Tage Aufenthalt | Zum Vergleich bei CHECK24 |
Papiere nicht vergessen
Und die Papiere? Gerade wer spontan fliegt, merkt zu spät, dass ein Visum fehlt oder der Pass zu kurz gilt. Für Ägypten und Thailand muss er laut Auswärtigem Amt bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Für Thailand füllen Sie vorab die digitale Einreisekarte aus, frühestens drei Tage vor Ankunft. Mehr zu den Zielen in unseren Ratgebern Pauschalreise nach Ägypten und Mietwagen auf den Kanaren.
Quellen
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Verbrauchertipp Last-Minute-Reise
- Verbraucherzentrale Hamburg: Urlaub buchen, online kein Widerrufsrecht
- § 651h BGB: Rücktritt vor Reisebeginn
- Auswärtiges Amt: Ägypten
- Auswärtiges Amt: Thailand
Wo Sie die Produkte bekommen
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