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Ein Gewitter im Juli, der Gully vor dem Haus läuft über, und im Keller steht das Wasser. Viele Eigentümer rechnen damit, dass ihre Wohngebäudeversicherung diesen Fall übernimmt. Oft tut sie das nicht. Starkregen, Hochwasser und Rückstau gehören nicht automatisch dazu, laut GDV sind rund 59 Prozent der Wohngebäude gegen solche Elementarschäden abgesichert. Bei den übrigen klafft eine Lücke, die erst der Schaden sichtbar macht.
Deshalb lohnen zwei Fragen vor jedem Blick auf einen Beitrag: Welche Gefahren deckt mein Vertrag? Und reicht die Summe für einen Neubau? Auf einzelne Versicherer oder Tarife gehen wir hier bewusst nicht ein. Das hier sind Kriterien, keine Beratung für Ihr Haus.
Was der Grundschutz abdeckt und was nicht
Die klassische Police kennt drei Gefahren. Laut Verbraucherzentrale sind das Feuer, Leitungswasser sowie Sturm ab Windstärke 8 und Hagel. Mitversichert sind Aufräum- und Abbruchkosten, bei vermieteten Teilen meist auch der Mietausfall für höchstens zwölf Monate, und zwar bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag. Für Möbel und Geräte ist die Hausratversicherung zuständig. Die BaFin warnt vor Abgrenzungsstreit bei fest Eingebautem, schauen Sie also bei Einbauküche oder Sauna genau hin.
Wer eine Eigentumswohnung hat, muss meist gar nichts selbst abschließen. Dort läuft die Versicherung in der Regel über die Eigentümergemeinschaft.
| Baustein | Was er abdeckt | Was Sie prüfen sollten | Angebot (Partnerlink) |
|---|---|---|---|
| Grundschutz | Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel | Höchstbeträge für Aufräumen und Abbruch | Zum Vergleich bei Tarifcheck |
| Elementarschutz | Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch, Erdbeben | oft nur mit Rückstauklappe im Keller | Zum Vergleich bei Tarifcheck |
| Verzicht bei grober Fahrlässigkeit | keine Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit | Grenzen in den Bedingungen | Zum Vergleich bei Tarifcheck |
| Photovoltaik und Wärmepumpe | Anlagen am Gebäude | ob sie ausdrücklich genannt sind | Zum Vergleich bei Tarifcheck |
| Hotelkosten | Unterkunft, wenn das Haus unbewohnbar ist | Dauer und Höchstsumme | Zum Vergleich bei Tarifcheck |
Elementarschutz: Lage allein entscheidet nicht
Die Verbraucherzentrale hält diesen Baustein für so wesentlich, dass er ihrer Ansicht nach in jede Wohngebäudeversicherung gehört. Hochwasser ist dabei nur die eine Hälfte. Starkregen braucht keinen Fluss in der Nähe. Die Stiftung Warentest schreibt in ihrem aktuellen Vergleich, in der niedrigsten Gefährdungszone koste Elementarschutz bei vielen Tarifen deutlich weniger als einen dreistelligen Jahresbetrag. Prognosen für Ihr Grundstück lassen sich daraus nicht ableiten, der Beitrag folgt dem Risiko am Wohnort.
Achten Sie auf die Bedingung Rückstauklappe. Viele Tarife setzen sie voraus, und wer im Schadenfall keine funktionierende Klappe hat, steht schlecht da. Bei Altverträgen fehlt der Schutz besonders oft, schreibt die Stiftung Warentest. Ein Blick in den Versicherungsschein klärt das in fünf Minuten.
Politisch ist einiges in Bewegung, entschieden aber nichts. Die Bundesregierung hat am 21. Oktober 2026 Eckpunkte vorgelegt. Danach sollen neue Wohngebäudeversicherungen Elementargefahren grundsätzlich einschließen, bestehende Verträge sollen nach einer Übergangszeit nachziehen, mit einem Selbstbehalt von höchstens zehn Prozent. Ein Gesetzentwurf wird laut GDV für das erste Quartal 2027 erwartet. Bis dahin gilt: Fehlt der Baustein heute, fehlt er. Darauf zu warten, dass ein Gesetz die Lücke schließt, ist keine Vorsorge.
Warum die Summe so heikel ist
Das Haus muss sich nach einem Totalschaden in gleicher Größe und Ausstattung neu errichten lassen. Üblich ist darum die gleitende Neuwertversicherung, bei der Summe und Beitrag jährlich den Baukosten folgen. Der GDV nennt als Grundlage den Baupreisindex für Wohngebäude und den Tariflohnindex des Baugewerbes.
Liegt die vereinbarte Summe erheblich unter dem Wert, zahlt der Versicherer nach § 75 VVG nur anteilig. Ist das Haus nur zur Hälfte versichert, ersetzt er von einem Wasserschaden nur die Hälfte, auch wenn der Schaden weit unter der Summe bleibt. Das überrascht viele. Die Verbraucherzentrale hält die Berechnung nach Wohnfläche für die einfachste Methode und rät von Verfahren mit Baupreisindex und der „Versicherungssumme 1914“ ab, weil sie schwer durchschaubar sind und oft zur Unterversicherung führen.
Was hinterher gern vergessen wird: Ausbau des Dachgeschosses, Anbau, neue Wärmepumpe. Wertsteigernde Umbauten müssen Sie laut BaFin melden. Tun Sie es, bevor etwas passiert.
Der Beitrag steigt, was nun?
Hier hilft es, zwei Dinge zu trennen. Eine Anpassung an den Index müssen Versicherer laut GDV jedes Jahr weitergeben, ein außerordentliches Kündigungsrecht entsteht dadurch nach dieser Darstellung aus dem Jahr 2022 nicht. Einem solchen Schritt können Kunden widersprechen, dann endet aber der gleitende Neuwert, und das Unterversicherungsrisiko wächst. Das will gut überlegt sein.
Regulär kündigen geht trotzdem. Die meisten Verträge laufen ein Jahr und verlängern sich, die Frist beträgt laut BaFin in der Regel drei Monate vor Ablauf. Wer erst im November aufmerksam wird, kommt bei einem Vertragsende am Jahreswechsel also meist zu spät. Nach einem Schaden können beide Seiten außerordentlich kündigen. Beim Hauskauf geht die Versicherung auf Sie über, kündigen dürfen Sie innerhalb eines Monats nach der Grundbucheintragung. Beim Erbe geht sie ebenfalls über, ein Sonderrecht gibt es dann nicht.
Grobe Fahrlässigkeit und Ihre eigenen Pflichten
Das offene Dachfenster beim Unwetter ist das Beispiel der BaFin. Nach § 81 VVG darf der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit kürzen, je nach Schwere des Verschuldens. Manche Tarife verzichten darauf, die Stiftung Warentest wertet eine Kürzung als „mangelhaft“. Pflichten bleiben trotzdem: Im Winter heizen, längeren Leerstand und größere Risiken melden, Schäden sofort anzeigen und gering halten.
Vergleichen, aber mit offenen Augen
Teure Tarife kosteten im Modellfall der Stiftung Warentest das Drei- bis Vierfache günstiger, 56 von 183 geprüften Tarifen fielen durch. Preis allein sagt hier wenig, und die Leistungen stehen in den Bedingungen, nicht in der Ergebnisliste eines Rechners.
Tarifcheck bietet einen kostenlosen Rechner an, in dem Sie Gebäudedaten und gewünschte Gefahren eingeben. Eine Anbieterzahl nennt die Seite nicht, Sie können also nicht ablesen, wie viel vom Markt dort erscheint. Tarifcheck ist nach eigener Angabe weder Makler noch Vermittler, der Antrag läuft über einen externen Partner. Ein Vergleich ersetzt keine Beratung, gerade bei Altbau, Fachwerk, Vermietung oder Gewerbe im Haus. Unabhängige Hilfe vermitteln die Verbraucherzentralen vor Ort. Kommt über unseren Link ein Abschluss zustande, kann uns das eine Vergütung bringen, beraten dürfen wir Sie nicht.
Wer das Haus technisch schützen will, liest unsere Ratgeber zu smarten Rauchmeldern und zum Tresor.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Wohngebäudeversicherung
- BaFin: Wohngebäudeversicherung
- Stiftung Warentest: Wohngebäudeversicherungen im Vergleich
- GDV: Elementarschutz, Eckpunkte der Bundesregierung
- GDV: Inflation und Baukosten
- § 75 VVG: Unterversicherung
- § 81 VVG: Herbeiführung des Versicherungsfalles
- Tarifcheck: Wohngebäudeversicherung
Wo Sie die Produkte bekommen
- Vergleich bei Tarifcheck: GrundschutzZum Vergleich bei Tarifcheck
- Vergleich bei Tarifcheck: ElementarschutzZum Vergleich bei Tarifcheck
- Vergleich bei Tarifcheck: Verzicht bei grober FahrlässigkeitZum Vergleich bei Tarifcheck
- Vergleich bei Tarifcheck: Photovoltaik und WärmepumpeZum Vergleich bei Tarifcheck
- Vergleich bei Tarifcheck: HotelkostenZum Vergleich bei Tarifcheck
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