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Ein Brief vom Energieversorger, und der monatliche Abschlag für Strom oder Gas steigt plötzlich deutlich. Viele zahlen einfach. Oft zu Unrecht. Dabei darf der Anbieter den Abschlag nicht nach Belieben erhöhen. Die Verbraucherzentrale hat aufgeschrieben, wann es erlaubt ist und wann Sie widersprechen können.
Wie der Abschlag berechnet wird
Grundlage ist der Verbrauch im vorigen Abrechnungszeitraum, in der Regel ein Jahr. Für Neukunden setzt der Anbieter den Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Haushalte an. Machen Sie glaubhaft, dass Sie deutlich weniger verbrauchen, muss er das berücksichtigen. Ein gutes Zeichen: Die Jahresrechnung endet ohne nennenswertes Guthaben und ohne Nachzahlung, dann passen die Abschläge zum tatsächlichen Verbrauch, und für eine Erhöhung mitten im Jahr gibt es keinen sachlichen Grund, solange der Preis unverändert bleibt.
Wann eine Erhöhung erlaubt ist
Mitten im Abrechnungszeitraum darf der Anbieter den Abschlag nicht einseitig anheben. Zulässig ist eine Erhöhung nur in zwei Fällen. Er hat den Preis wirksam erhöht, oder Sie stimmen zu.
Gestiegene Einkaufskosten allein reichen nicht. Auch angebliche Verbrauchssteigerungen zwischen zwei Jahresrechnungen rechtfertigen keine höheren Abschläge.
| Situation | Einordnung laut Verbraucherzentrale | Angebot (Partnerlink) |
|---|---|---|
| Strom-Sondervertrag mit wirksamer Preiserhöhung | höherer Abschlag zulässig, dazu Sonderkündigungsrecht | Bei CHECK24 ansehen |
| Gas-Sondervertrag ohne Preiserhöhung | einseitige Abschlagserhöhung unzulässig | Bei CHECK24 ansehen |
| Empfehlung: Gastarif mit Preisgarantie | Preiserhöhung wegen Einkaufskosten regelmäßig unwirksam | Bei CHECK24 ansehen |
So widersprechen Sie
Widersprechen Sie per E-Mail oder Einwurfeinschreiben und weisen Sie darauf hin, dass keine wirksame Preiserhöhung vorliegt. Ein Anruf reicht nicht. Musterbriefe gibt es bei den Verbraucherzentralen. Wichtig ist eine Kleinigkeit. Ihr Widerspruch ist keine Kündigung, und das sollten Sie so auch schreiben. Droht der Anbieter mit Kündigung oder Lieferstopp, verlangen Sie die Weiterbelieferung zu den Bedingungen Ihres Vertrags.
Sie haben eine Preisgarantie? Dann widersprechen Sie mit Verweis darauf.
Und wenn der Preis wirklich steigt
Dann ist der höhere Abschlag erlaubt, Sie dürfen aber in der Regel außerordentlich kündigen und wechseln. Fristen und Formulierungen stehen im Ratgeber Strompreiserhöhung, die Prüfung der Jahresrechnung im Ratgeber Stromabrechnung prüfen.
Quellen
Wo Sie die Produkte bekommen
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