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Der Brief vom Messstellenbetreiber kündigt einen neuen Stromzähler an, und die Frage ist sofort da: Muss ich das? Was kostet es? Die kurze Antwort: In vielen Fällen ja, und die Kosten sind gesetzlich gedeckelt. Ein Smart Meter ist außerdem die Eintrittskarte für dynamische Stromtarife. Wer viel Verbrauch verschieben kann, holt damit Geld heraus.
Zwei Zähler, zwei Begriffe
Erst die Begriffe.
Die Verbraucherzentrale unterscheidet klar. Die moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler, der Verbrauch anzeigt, aber keine Daten verschickt. Das intelligente Messsystem, umgangssprachlich Smart Meter, besteht aus diesem Zähler plus einem Kommunikationsmodul, dem Smart-Meter-Gateway. Es kann Daten senden und empfangen.
Wer einen bekommen muss
Pflicht ist das intelligente Messsystem bei einem Jahresverbrauch über 6.000 Kilowattstunden, bei einer Photovoltaikanlage mit mehr als 7 Kilowatt Nennleistung und bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz, also etwa Wärmepumpe oder Wallbox. Darunter kann der Messstellenbetreiber einen Einbau anordnen. Widersprechen können Sie dann nicht. Seit 2025 dürfen Sie den Einbau auch selbst verlangen. Er muss dann innerhalb von vier Monaten erfolgen. Für diesen vorzeitigen Einbau gilt ein einmaliges Entgelt von 100 Euro als angemessen. Eine feste Obergrenze ist das laut Verbraucherzentrale allerdings nicht.
Was es im Jahr kosten darf
| Fall | Preisobergrenze im Jahr, brutto | Einordnung | Angebot (Partnerlink) |
|---|---|---|---|
| Digitaler Zähler ohne Datenversand | 25 Euro | für die meisten Haushalte der Standard | ansehen |
| Smart Meter bei 6.000 bis 10.000 kWh | 40 Euro | Pflicht, erlaubt dynamische Tarife | ansehen |
| Smart Meter mit Wärmepumpe oder Wallbox | 50 Euro, plus 50 Euro für die Steuerung | Pflicht, dafür niedrigeres Netzentgelt | ansehen |
Diese Grenzen gelten nur für den örtlich zuständigen Messstellenbetreiber. Werben andere Anbieter um Sie, sind deren Preise nicht reguliert, prüfen Sie solche Briefe genau. Teuer kann es werden, wenn der Zählerschrank umgebaut werden muss. Laut Verbraucherzentrale können dann erhebliche einmalige Mehrkosten entstehen.
Wann sich das rechnet
Mit einem intelligenten Messsystem steht Ihnen ein dynamischer Stromtarif offen, den seit 2025 jeder Lieferant anbieten muss. Der Preis folgt der Strombörse. Wer ein Elektroauto nachts lädt oder eine Wärmepumpe mit Speicher betreibt, kann viel Verbrauch in günstige Stunden schieben. Für einen kleinen Haushalt ohne solche Geräte bringt der Wechsel wenig, hier zählt vor allem ein guter normaler Tarif.
Mit Wärmepumpe oder Wallbox gibt es zusätzlich ein günstigeres Netzentgelt. Wie das funktioniert, erklärt der Ratgeber Strom für Wärmepumpe und Wallbox. Den passenden Tarif finden Sie mit dem Ratgeber Stromanbieter wechseln.
Mit dem intelligenten Messsystem wird auch ein Börsenstromtarif möglich. Für wen er sich rechnet, steht im Ratgeber Dynamischer Stromtarif.
Damit ein Balkonspeicher nur so viel abgibt, wie das Haus gerade braucht, braucht er einen Messwert vom Zähler; Lesekopf und Hutschienen-Messer erklärt der Ratgeber zur Nulleinspeisung.
Für den Gasverbrauch gibt es eigene Lösungen; dazu der Ratgeber Gaszähler auslesen.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Smart Meter, was Sie über die Stromzähler wissen müssen
- § 41a EnWG: dynamische Stromtarife
- Bundesnetzagentur: Messeinrichtungen und Zähler
Wo Sie die Produkte bekommen
- Digitaler Zähler ohne DatenversandBei CHECK24 ansehen
- Smart Meter bei 6.000 bis 10.000 kWhBei CHECK24 ansehen
- Smart Meter mit Wärmepumpe oder WallboxBei CHECK24 ansehen
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